Aufgaben

Das CVUA Rheinland ist nach § 4 des IUAG NRW zuständig für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Hierzu zählen auch Untersuchungen von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Erzeugnissen der Weinwirtschaft sowie Tabakerzeugnissen. Die oben genannten Tätigkeiten umfassen auch die Erstellung von Gutachten, Beurteilungen und Stellungnahmen, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind.

Regionale Aufgaben

Das CVUA Rheinland ist im Regierungsbezirk Köln regional zuständig für die amtliche Untersuchung von Proben aus den Warengruppen Feine Backwaren, Feinkost und Fertiggerichte.

Aufgabenverteilung in NRW

Mit Änderung der Errichtungsverordnung wurde eine neue Aufgabenverteilung zwischen den fünf CVUÄ NRW etabliert. Es wurden Kompetenzzentren geschaffen, die für das gesamte Land NRW jeweils Proben bestimmter Warengruppen wie Fisch, Bier oder Kosmetika untersuchen, bewerten und abschließend Gutachten erstellen. Schwerpunktlabore untersuchen landesweit auf ausgewählte Analyten, die in der Regel einer aufwändigen Technik bedürfen. Dies geschieht auch im Auftrag für die anderen Untersuchungsanstalten in NRW.

Ab dem 01.01.2017 nimmt das CVUA Rheinland NRW-weit die Untersuchungen von Kaffee, Kakao, Schokolade, Gewürzen und Würzmitteln wahr. Regierungsbezirksübergreifend werden Wein, Spirituosen und Kosmetische Mittel untersucht. Einen Schwerpunkt setzt das CVUA Rheinland außerdem damit, dass es durch die Bündelung von analytischer Kompetenz die Aufgabe als zentrales MCPD-Ester-Labor und eines von zwei zentralen Mykotoxin-Laboren wahrnimmt. Seit dem 01.01.2022 nimmt das CVUA Rheinland auch die Untersuchungen von Getreide, Getreideprodukten, Brot und Kleingebäck NRW-weit wahr.

Eine Übersicht der Einzugsbereiche für bestimmte Untersuchungsgebiete geben die Anlage 1 und Anlage 2 der Errichtungsverordnung.

Die Kompetenz zur Durchführung der o. a. Untersuchungen wurde dem CVUA Rheinland durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) mit Urkunde vom 07.09.2021 unter der Akk.- Nr. D-PL-18367-06 bestätigt. (Urkunde)

Die Bereiche Futtermitteluntersuchung, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheit, Tierschutz und Tierarzneimittel wurden für den Regierungsbezirk Köln bis Ende 2008 im Staatlichen Veterinärunteruntersuchungsamt Krefeld, anschließend im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) durchgeführt. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem CVUA Rheinland und dem CVUA-RRW wurde vereinbart, den bisherigen Leistungsumfang weiterhin im CVUA-RRW durchzuführen. Die Kosten werden mit dem Entgelt des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) für das CVUA Rheinland abgegolten.

Die Leistungen des CVUA Rheinland im Bereich Verbraucherschutz können die Bürger nicht direkt, sondern nur mittelbar über die Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte in Anspruch nehmen. Diese überbringen uns die zu untersuchenden Proben z.B. als Planproben, Verdachtsproben oder auch als Verbraucherbeschwerden. Dabei ist die richtige Probennahme und Dokumentation sehr wichtig; sie wird von ausgebildeten Lebensmittel-Kontrolleuren bzw. von amtlichen Kontrollassistenten durchgeführt.

Die Ergebnisse unserer Untersuchungen gehen wiederum, versehen mit einer rechtlichen Bewertung, zurück an die Einsender, also die Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte. Diese ergreifen dann, falls erforderlich, geeignete Maßnahmen.

Verbraucher können gekaufte Lebensmittel sowie Kosmetika und Bedarfsgegenstände (Gegenstände des täglichen Bedarfs, z.B. Haushaltsartikel, Bekleidung, Spielzeug) bei dem für sie zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt zur Begutachtung einzureichen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht der berechtigten Verbrauchererwartung entsprechen. Gründe für eine Beschwerde können z.B. vorliegen, wenn ein Lebensmittel untypisch riecht oder schmeckt, offensichtlich verdorben ist, zu körperlichen Beschwerden geführt hat oder Kennzeichnungsmängel aufweist.

Untersuchungskosten fallen hierbei für Sie nicht an, Sie müssen allerdings Ihre Beschwerde bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde führen, diese übernimmt dann die Weiterleitung der Probe zu uns.